Förderung

Kostenübernahme für Treppenlifte

Die Möglichkeiten, einer Kostenübernahme für einen Treppenlift bei staatlichen oder regionalen Trägern zu erhalten

Pflegekostenzuschuss

Eine Kostenübernahme für den Treppenlift kann bei der Pflegeversicherung bentranagt werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Sind die Voraussetzungen für den Zuschuss erfüllt, kann ein Pflegekostenzuschuss von bis zu 4.000,- EUR pro Person beantragt werden. Der Zuschuss selbst wird von der Pflegeversicherung gezahlt, die Beantragung erfolgt jedoch immer bei der eigenen Krankenkasse.

Steuerliche Absetzbarkeit

Die Kosten für die Anschaffung eines Treppenliftes gelten grundsätzlich steuerlich absetzbar . Sie können je nach persönlichen Einkommens- und Familienverhältnissen des Antragstellers.als „Außergewöhnliche Belastung“ berücksichtigt werden. Berechtigt ist zunächst einmal jeder Besitzer oder Mieter einer Immobilie.

Regionale Förderung

Die Schaffung von Barrierefreiheitwird heute von immer mehr Stellen finanziell gefördert. Einige Bundesländer bieten über ihre Landesbanken die Möglichkeit, einer Kostenübernahme bei einen Umbau zu einer „altersgerechten“ Wohnsituation. Antragsberechtigt sind Besitzer oder auch Mieter , die  Immobilien altersgerecht umbauen müssen und ihren Antrag bei der Landesbank oder der zuständigen Stelle einreichen.


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